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   BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 26.02   

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https://dejure.org/2002,57523
BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 26.02 (https://dejure.org/2002,57523)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2002 - 8 C 26.02 (https://dejure.org/2002,57523)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 8 C 26.02 (https://dejure.org/2002,57523)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    EntschG § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 12 Abs. 1
    Ablösebefugnis; Ablösebetrag; Begünstigter; Eigentumsverschiebung innerhalb des staatlichen Bereichs; Entschädigung; Rechtsnachfolge der; Sozialversicherungsträger; Sozialversicherungsträger; dingliches Recht; mittelbare Schädigung; unmittelbare -

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 10.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung vormaligen konsumgenossenschaftlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 26.02
    Es trifft allerdings zu, dass das Vermögensgesetz nicht die Wiedergutmachung solcher Vermögensverluste erfasst, die nicht durch den Zugriff des Staates auf privates Eigentum geprägt waren, sondern Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen oder staatlich gelenkten Bereiches darstellen (Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72 und BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73).
  • BVerwG, 12.12.2002 - 7 C 22.02

    Grundstücksrestitution; Ablösebetrag; Bundesfinanzvermögen;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 26.02
    Auch der Bundesrepublik Deutschland steht als Gläubigerin früherer dinglicher Rechte an einem zurückübertragenen Grundstück die Festsetzung des Ablösebetrages zu (Urteil vom 12. Dezember 2002 - BVerwG 7 C 22.02 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 16).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 26.02
    Mit der Einfügung von § 3 Abs. 1 a VermG sei ein Anliegen des Gesetzgebers verwirklicht worden, die Restitution von Grundpfandrechten für die Fälle zu klären, in denen es zu einer Restitution des Grundstücks deshalb nicht kommt, weil der Berechtigte diese nicht beantragt oder aber Entschädigung gewählt hat (BTDrucks 12/2480 S. 40; vgl. indes Urteil vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 60.02 - UA S. 10, bei juris).
  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 60.02

    Ablösebetrag; Entschädigungsfonds; Beiladung; Beiladung des Entschädigungsfonds;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 26.02
    Mit der Einfügung von § 3 Abs. 1 a VermG sei ein Anliegen des Gesetzgebers verwirklicht worden, die Restitution von Grundpfandrechten für die Fälle zu klären, in denen es zu einer Restitution des Grundstücks deshalb nicht kommt, weil der Berechtigte diese nicht beantragt oder aber Entschädigung gewählt hat (BTDrucks 12/2480 S. 40; vgl. indes Urteil vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 60.02 - UA S. 10, bei juris).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 24.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung von Grundstücken von Sparkassen in der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 26.02
    Es trifft allerdings zu, dass das Vermögensgesetz nicht die Wiedergutmachung solcher Vermögensverluste erfasst, die nicht durch den Zugriff des Staates auf privates Eigentum geprägt waren, sondern Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen oder staatlich gelenkten Bereiches darstellen (Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72 und BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73).
  • OLG Jena, 11.05.1994 - 2 U 520/93

    Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches; Volkseigentum und Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 26.02
    Nach § 78 Abs. 1 des Gesetzes über die Sozialversicherung vom 28. Juni 1990 (GBl DDR I, S. 486) trat die Rechtsnachfolge die Sozialversicherung der DDR an (vgl. im Einzelnen auch OLG Jena, Urteil vom 11. Mai 1994 - 2 U 520/93 - in Brandt/Kittke, Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Regelung offener Vermögensfragen, Abschnitt O Nr. 90).
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